Alle Personen, die »Ohne festen Wohnsitz« gemeldet sind oder in einer stationären Einrichtung leben, müssen sich im Amt für Soziales und Senioren in Köln Kalk melden und ihren Antrag stellen, egal ob sie Hilfe zum Lebensunterhalt oder ALG II beantragen müssen.
Alle anderen Personen müssen sich in den entsprechenden Standorten der Kölner Jobcenter oder aber in den Bezirkssozialämtern ihres zuständigen Meldebezirkes melden, wenn es um den Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder ALG II geht.
Bezirkssozialämter
Die Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit entnehmen Sie bitte den Internetseiten.
Ottmar-Pohl Platz 1
(Nebeneingang Dillemburger Str. 25)
51103 Köln
KVB: Linien 1, 9 u. 159, Haltestelle Kalk Post
S-Bahn: Linie S 12 Haltestelle Trimbornstraße
Standorte der Bezirksämter der Stadt Köln finden Sie hier.
Standorte der Jobcenter Köln
Zuständigkeit, Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit der Jobcenter Köln finden Sie hier.