Wenn Sie von der Hilfe zum Lebensunterhalt oder ALG II leben, finden Sie hier einen Überblick, über die für Sie notwendigen Anlaufstellen.
Alle Personen, die »Ohne festen Wohnsitz« gemeldet sind oder in einer stationären Einrichtung leben, müssen sich im Amt für Soziales und Senioren in Köln Kalk melden und ihren Antrag stellen, egal ob sie Hilfe zum Lebensunterhalt oder ALG II beantragen müssen.
Alle anderen Personen müssen sich in den entsprechenden ARGE Standorten oder aber in den Bezirkssozialämtern ihres zuständigen Meldebezirkes melden, wenn es um den Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder ALG II geht.
Die Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit entnehmen Sie bitte den Internetseiten.
Ottmar-Pohl Platz 1
(Nebeneingang Dillemburger Str. 25)
51103 Köln
KVB: Linien 1, 9 u. 159, HAltestelle Kalk Post
S-Bahn: Linie S 12 Haltestelle Trimbornstraße
Die Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit entnehmen Sie bitte der entsprechenden Internetseite.
Luxemburger Straße 121
50939 Köln
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Genovevastr. 26
51065 Köln
Friedrich-Ebert Ufer 64-70
51143 Köln
Athener Ring 4
50765 Köln
Neusser Str. 450
50733 Köln
Am Justizzentrum 6
50939 Köln
Luxemburgerstr. 121
50939 Köln
Genovevastr. 26